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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für KI-gestützte B2B-Video- und Visualisierungsleistungen · Stand: Juni 2026

Anbieterin: Daun Gordan – brand.daun visual
Anschrift: Platanenweg 29, 65719 Hofheim am Taunus, Deutschland
E-Mail: daun@brand-daun.de


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Daun Gordan – brand.daun visual und ihren Auftraggebern über KI-gestützte B2B-Videos, Produktvisualisierungen, Prozessvisualisierungen, PDF-to-Video-Projekte, Messe- und Sales-Clips sowie damit verbundene Konzeptions-, Beratungs-, Produktions- und Bearbeitungsleistungen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere geschäftlich handelnde Auftraggeber. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung. Diese kann insbesondere umfassen:

  • Analyse vorhandener Unterlagen, Produkte, Prozesse oder Präsentationsmaterialien
  • Entwicklung einer visuellen Richtung oder eines kurzen visuellen Konzepts
  • KI-gestützte Bild- und Videoproduktion
  • Auswahl, Bearbeitung und Schnitt geeigneter Sequenzen
  • einfache Texteinblendungen, Untertitel oder visuelle Strukturierung
  • Ausgabe eines finalen Videoformats für Website, LinkedIn, Messe-Screen, Präsentation oder interne Kommunikation

Maßgeblich ist immer der konkret vereinbarte Leistungsumfang. Nicht automatisch enthalten sind insbesondere mehrere Sprachversionen, Voice-over, Sprecherleistung, Musiklizenzierung, umfangreiche Animationen, 3D-Modellierung, technische Simulationen, Rohdaten, Projektdateien, Prompts, Arbeitsdateien, rechtliche oder regulatorische Freigabeprüfung sowie zusätzliche Formate, Längen oder Varianten.

Die Anbieterin schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, keine bestimmte Reichweite, keine Conversion-Rate, keine Verkaufssteigerung und keinen Erfolg auf Social-Media-Plattformen.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote der Anbieterin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt oder die Anbieterin mit der Leistungserbringung beginnt und der Auftraggeber dem nicht unverzüglich widerspricht.

Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand oder auf Basis eines neuen Angebots berechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dateien, Logos, CI-Vorgaben, Produktinformationen, technischen Angaben, Referenzen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte richtig, vollständig, rechtmäßig und frei von Rechten Dritter sind oder entsprechend genutzt werden dürfen. Er benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson und sorgt für klare, gebündelte Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten Fristen.

Verzögert sich das Projekt durch fehlende, verspätete oder unklare Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden.

5. Projektablauf und Korrekturschleifen

Der typische Projektablauf besteht aus Briefing und Materialprüfung, visueller Richtung oder Konzeptansatz, KI-gestützter Produktion, Auswahl geeigneter Sequenzen, Schnitt, Finalisierung und Übergabe des finalen Formats.

Die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist eine Korrekturschleife enthalten.

Korrekturen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs. Grundlegende Richtungswechsel, neue Inhalte, neue Formate, neue Längen, neue Zielgruppen, neue Produkte, neue Sprachversionen oder neue konzeptionelle Ansätze gelten als Zusatzleistungen.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Zusatzkosten

Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung und vor Übergabe der finalen Nutzungsdatei.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Drittanbieter-, Tool-, Lizenz-, Sprecher-, Musik-, Stock-, Hosting- oder Plattformkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot genannt ist.

7. Abnahme

Soweit die Leistung als Werkleistung vereinbart ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich und teilt etwaige wesentliche Mängel innerhalb von 7 Werktagen in Textform mit.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.

Geschmackliche Abweichungen, subjektive Stilpräferenzen oder nachträgliche Richtungsänderungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing und Leistungsumfang entspricht.

8. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den vereinbarten finalen Videoformaten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene geschäftliche Kommunikation.

Die Nutzung ist auf beliebig vielen eigenen oder im Auftrag des Auftraggebers betriebenen Websites, Social-Media-Kanälen, Plattformen, Präsentationen, Messe-Screens, Vertriebs- und Schulungsmedien sowie in der internen Kommunikation zulässig. Dies umfasst auch organische und bezahlte Veröffentlichungen, Paid-Media-Kampagnen, TV, Kino, Out-of-Home und internationale Rollouts. Die Anzahl der Plattformen, Veröffentlichungen, Ausspielungen und Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Nicht umfasst sind der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der finalen Leistung an Dritte zur eigenständigen Nutzung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Nutzung durch beauftragte Dienstleister des Auftraggebers ausschließlich zur technischen Ausspielung oder Veröffentlichung im Namen des Auftraggebers bleibt zulässig.

Arbeitsdateien, Rohdaten, Prompts, Zwischenergebnisse, nicht ausgewählte Varianten, Projektdateien, Methoden, Workflows und Produktionslogiken bleiben bei der Anbieterin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. KI-gestützte Produktion und Besonderheiten von KI-Inhalten

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass zur Leistungserbringung KI-gestützte Tools, Bildgeneratoren, Videogeneratoren, Schnittsoftware, Sprach- oder Automatisierungstools sowie weitere digitale Dienste eingesetzt werden können.

KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Auswahl und Bearbeitung technische, visuelle oder inhaltliche Unschärfen aufweisen. Die Anbieterin wird erkennbare Fehler im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs korrigieren, schuldet jedoch keine vollständige technische, rechtliche oder faktische Fehlerfreiheit, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Anbieterin übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte weltweit einzigartig sind oder keinerlei Ähnlichkeit mit anderen KI-generierten oder bestehenden Inhalten aufweisen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die finale Nutzung der Inhalte in seinem konkreten Einsatzkontext zu prüfen. Dies gilt insbesondere für produktbezogene Aussagen, technische Darstellungen, gesundheitsbezogene Aussagen, regulatorische Angaben, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht und Kennzeichnungspflichten.

Soweit für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte gesetzliche, regulatorische oder plattformspezifische Kennzeichnungspflichten bestehen, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung bei Veröffentlichung und Nutzung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

10. Rechte Dritter und Freistellung

Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien, Logos, Fotos, Videos, Texte, Produktdaten, Marken, Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Der Auftraggeber stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen, sofern die Anbieterin die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte auf Rechtsverletzungen zu prüfen.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentliche Produktinformationen, technische Unterlagen, interne Präsentationen, Preisstrukturen, Geschäftsstrategien, Kundendaten und Projektmaterialien.

Soweit weitergehende Geheimhaltung erforderlich ist, schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung oder NDA.

12. Referenznennung und Portfolio

Die Anbieterin darf den Auftraggeber und das Projekt nur dann als Referenz nennen oder Arbeitsergebnisse im Portfolio, auf der Website, in Präsentationen oder auf Social Media zeigen, wenn der Auftraggeber dem zuvor zugestimmt hat oder das Projekt bereits öffentlich vom Auftraggeber genutzt wurde und keine Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen.

Bei vertraulichen, unveröffentlichten oder NDA-geschützten Projekten erfolgt keine Referenznennung ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers.

13. Termine und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verspätete Freigaben, neue Änderungswünsche, technische Probleme bei Drittanbietern oder höhere Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

14. Rücktritt, Stornierung und Projektabbruch

Kündigt oder storniert der Auftraggeber ein Projekt nach Auftragserteilung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten und nicht stornierbaren Drittkosten zu vergüten. Bereits gezahlte Anzahlungen können mit dem entstandenen Aufwand verrechnet werden.

Wird ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers länger als 30 Kalendertage unterbrochen, ist die Anbieterin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und das Projekt neu zu terminieren oder zu beenden.

15. Gewährleistung

Bei berechtigten Mängeln hat die Anbieterin zunächst das Recht zur Nachbesserung. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Leistung dem vereinbarten Briefing, dem vereinbarten Leistungsumfang und den freigegebenen Projektständen entspricht.

Nachträgliche Änderungswünsche, neue Informationen, geänderte Produktdaten oder abweichende Vorstellungen des Auftraggebers nach Freigabe gelten nicht als Mangel, sondern als Zusatzleistung.

16. Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Anbieterin haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweite, ausgebliebene Verkäufe, Reputationsschäden durch inhaltliche Vorgaben des Auftraggebers oder rechtliche Risiken, die aus der Nutzung vom Auftraggeber freigegebener Inhalte entstehen, sofern die Anbieterin diese nicht zu vertreten hat.

17. Datenschutz

Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftraggeber informiert die Anbieterin vor Projektbeginn, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Soweit für die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

18. Kommunikation und Textform

Projektabsprachen, Freigaben, Änderungswünsche und rechtlich relevante Erklärungen sollen in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

20. Verbraucherstreitbeilegung

Da sich das Angebot ausschließlich an geschäftliche Auftraggeber richtet, nimmt die Anbieterin nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.

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